Entscheidung über die Zurückweisung des Einspruchs und über die Gültigkeit der Wahl

In der letzten Gemeindevertretersitzung wurde sehr intensiv über einen eingegangenen Einspruch zur Kommunalwahl diskutiert. Zwischen der Kommunalwahl und der konstituierenden Gemeindevertretersitzung vom 29. April wurde bekannt, dass Stimmzettel zur Wahl der Gemeindevertretung der beiden Briefwahlbezirke I und II mit den kumulierten und panaschierten Stimmen, dem jeweils falschen Bezirk zugeordnet wurden.

Die Stimmzettel aus Elgershausen wurden dem Briefwahlbezirk Hoof, Breitenbach, Martinhagen und Elmshagen zugeordnet und umgedreht.

Diese Verwechselung hatte keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Am Ende ist es von Bedeutung, dass alle Wahlzettel in das Endergebnis eingeflossen sind und daraus die Sitzverteilung und die Mehrheitsverhältnisse der Kandidatinnen und Kandidaten stimmt. Dies war zu jeder Zeit gegeben.

Aufgrund der vertauschten Stimmzettel wurde von einem Schauenburger Bürger ein Einspruch zur Wahl eingereicht. Die Gemeindevertretung hatte in ihrer ersten Sitzung beschlossen, einen Wahlprüfungsausschuss zu gründen, um über den Einspruch zu beraten.

Der Wahlprüfungsausschuss kam zu dem Schluss, dass das Wahlergebnis richtig ist.

Die Einrichtung des Wahlprüfungsausschusses erfolgte insbesondere, um der Fraktion der Offensive die Hand zu reichen, da diese wesentlich den Einspruch unterstütze.

Und dies, obwohl zu dieser Zeit die fehlerhafte Darstellung schon längst bekannt war und eine Korrektur erfolgte.

Zu diesem Thema gab es viele Gespräche mit der Wahlleitung, im Ältestenrat, der Gemeindevertretung, im Haupt- und Finanzausschuss und im Wahlprüfungsausschuss.

Das Ergebnis der Kommunalwahl ist, wie dieses festgestellt und veröffentlicht wurde, richtig.

Die SPD- und CDU-Fraktionen stehen hinter diesem Ergebnis.

Es war bei der Feststellung richtig und es hat sich bis heute nichts geändert.
Der Einspruch, der zu der Diskussion geführt hat, ist juristisch und inhaltlich zurückzuweisen, da ein Einspruch immer gegen das Gesamtergebnis gerichtet ist. Gegen Teilergebnisse kann es nur Einsprüche geben, wenn Fehler dort zu einem falschen Gesamtergebnis führen.

Das trifft hier nicht zu.

Dem Einspruch zu entsprechen, ist gleichbedeutend mit der Entscheidung, dass die Kommunalwahl ungültig ist und diese neu durchgeführt werden muss.
Leider wurden in den öffentlichen Sitzungen die Gemeindebediensteten Frau Reuting und Herr Glaser sowie der Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Dr. Nico Storch seitens Mitgliedern der Offensive – in einer für die Etikette der Gemeindevertretung teils ungebührlichen Ausdrucksweise – massiv kritisiert, da hier persönliche Belange und nicht die sachdienliche Aufklärung offensichtlich im Vordergrund standen.
An dieser Stelle möchten wir für die Fraktionen der SPD und der CDU erklären, dass diese drei Personen vorbildlich bei der Aufklärung des Sachverhaltes unterstützt haben. Wir sprechen Ihnen unser höchstes Vertrauen aus.

Ebenfalls wurde öffentlich seitens der Offensive die Aussage getroffen, dass man auch bei zukünftigen Wahlen, wie zum Beispiel der anstehenden Bundestagswahl, keinem Ergebnis in Schauenburg mehr vertrauen kann.
Hier ist klarzustellen, dass bezugnehmend auf die Kommunalwahl zweimal stichprobenartig die Stimmzettel der Bezirke nachgezählt wurden und kein einziger Fehler bei der Auszählung festgestellt wurde.
Wir bedanken uns bei allen ehrenamtlichen Wahlhelfern, die bei der Kommunalwahl beteiligt waren, der Wahlleitung aus der Verwaltung für ihren Einsatz und den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zur Klärung der Angelegenheit.