Es ist absolut verständlich, dass sich Eltern mehr Flexibilität wünschen, damit die eigenen sich verändernden Bedingungen auch in der Betreuung abgebildet werden können.
Dennoch: die erweiterte Schulbetreuung ist ein freiwilliges Angebot der Gemeinde, welches per Satzung kostendeckend sein muss. Die Eltern schließen mit der Gemeinde privatrechtliche Verträge – nicht anders als mit dem Fitnessstudio oder dem Handyvertragsanbieter.
In der Vergangenheit wurde errechnet, dass pro Schulstandort 11 Anmeldungen für das gesamte Schuljahr diese Kostendeckung gewährleisten, ersatzweise 40 Anmeldungen im gesamten Gemeindegebiet.
Im gerade begonnenen Schuljahr werden diese Zahlen erreicht – in Breitenbach und Hoof mit 11 Anmeldungen aber nur gerade so. Insgesamt liegen für das laufende Schuljahr 45 Anmeldungen vor. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Anmeldezahlen schwanken. Zum Zeitpunkt einer Anfrage der Grünen im Jahr 2018 lagen z.B. für Hoof nur 8 Anmeldungen vor.
Es ist daher durchaus vorstellbar, dass eine Verkürzung der Kündigungsfrist im laufenden Betrieb dafür sorgen kann, dass die Betreuung für den Rest des Schuljahres nicht mehr kostendeckend betrieben wird. Im laufenden Schuljahr müssten lediglich 6 Kinder abgemeldet werden, damit dieser Fall eintritt. Das würde unweigerlich, vielleicht nicht sofort, aber mittelfristig zu einer Einstellung des Angebots führen.
Man sieht – die Schulbetreuung ist keinesfalls in ihrer Existenz so sicher, wie es scheinen mag, wenn man nur den Ortsteil Elgershausen betrachtet, wo die Mindestanmeldezahl immer weit überschritten wird.
Gleichzeitig ist sie aber für jedes einzelne Kind, das angemeldet ist, und dessen Eltern so wichtig, dass wir mit diesem Angebot nicht leichtfertig umgehen sollten.
In Ausnahmefällen kann schon immer ein Antrag an den Gemeindevorstand gestellt werden, um vorzeitig zu kündigen, womit gewichtige Gründe bereits abgedeckt sind. Dies gilt natürlich nicht in Fällen, in denen das Angebot lediglich nicht gefällt – ebenso wie bei anderen privatrechtlichen Verträgen.
Dieses Risiko des Nicht-Gefallens sollte auch weiterhin für die Dauer eines Halbjahres von den Eltern getragen werden, denn für die Gesamtheit der Schauenburger Eltern ist das Risiko nicht zu tragen, dass die Betreuung abgeschafft wird. Planungssicherheit ist am Ende weit wichtiger als Flexibilität.