Wahlsystem

Bei der Kommunalwahl können Sie mehr Einfluss nehmen als bei anderen Wahlen. Denn hier können Sie auch mitentscheiden, welche Personen einer Partei in das Kommunalparlament einziehen und welche nicht.

Am Sonntag, dem 14. März 2021 findet neben der Kommunalwahl auch die Landratswahl statt. Bei der Kommunalwahl werden die Kommunalvertretungen gewählt – also die Gemeindevertretung und Ortsbeiräte der Gemeinde Schauenburg sowie der Kreistag des Landkreises Kassel.

Sie werden also vier Stimmzettel erhalten:
  • für die Wahl zur Gemeindevertretung
  • für die Wahl des Ortsbeirates
  • für die Wahl zum Kreistag
  • für die Wahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Kassel

Wie wähle ich richtig? Hier eine „kleine“ Erklärung, welche Möglichkeiten Sie auf dem Stimmzettel haben.

Wissenswertes zum Wahlverfahren

Bei der Stimmabgabe am 14. März 2021 haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Sie kreuzen lediglich eine (!) der zur Wahl stehenden Listen in der Kopfzeile an. In diesem Fall werden später Ihre sämtlichen Stimmen, die Sie pro Wahlzettel zur Verfügung haben, nach einem bestimmten Verfahren auf die Kandidaten/Kandidatinnen dieser Liste verteilt. Unabhängig davon, ob Sie eine Liste angekreuzt haben oder nicht, haben Sie noch andere/weitere  Möglichkeiten, den Ausgang der Wahl zu beeinflussen:

2. Sie verteilen Ihre Stimmen bis zur Höchstzahl (!), die auf den Stimmzetteln angegeben ist,  einzeln auf Kandidaten/Kandidatinnen einer oder mehrerer Listen (Panaschieren).

3. Sie verteilen Ihre Stimmen ähnlich wie unter 2, geben aber Ihren Kandidaten/Kandidatinnen jeweils bis zu drei  Stimmen (Kumulieren).

4. Auf der angekreuzten Liste können Sie einzelne Kandidaten/Kandidatinnen streichen. Diese erhalten dann keine Ihrer Stimmen.

Durch das Panaschieren, Kumulieren und/oder Streichen von Listenplätzen haben Sie also  einen gewissen Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten/Kandidatinnen innerhalb einer oder mehrerer Listen. Übrigens: Sie erhalten vor der Wahl von Ihrem Wahlamt einen Musterstimmzettel zur Voransicht zugesandt, bzw. müssten ihn schon erhalten haben.

Das Auszählverfahren

Ab dem 14. März, 18.00 Uhr, zählt das Wahlamt alle Listen- und Personenstimmen aus.
Im ersten Schritt wird ermittelt, welche Partei wie viele Sitze insgesamt erhält. Alle Personenstimmen werden dabei der jeweiligen Partei zugerechnet. Aus der Verteilung der Stimmen auf die Parteien ergibt sich, wie viele Sitze die Parteien jeweils in den Gremien erhalten.

Im zweiten Schritt wird gezählt, wie viele Stimmen die Kandidaten/Kandidatinnen einer Parteiliste jeweils bekommen haben. Daraus ergibt sich die endgültige Reihenfolge der Kandidaten/Kandidatinnen auf den Listen.

Briefwahl

Wenn Sie am 14. März verreist sind oder noch nicht wissen, ob Sie Zeit haben, können Sie einfach schon vorher per Brief wählen.

Die Briefwahl beantragen

Dazu können Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und abschicken. Sollte Ihnen diese nicht bis 25. Februar 2021 zugeschickt werden, sollten Sie bei Ihrem Wahlamt nachfragen. Haben Sie die Wahlbenachrichtigung nicht (mehr) zur Hand, können Sie die Briefwahl einfach formlos beantragen, z.B. mit dem beigefügten Abschnitt, per Fax, E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben) oder persönlich mit Personalausweis im Wahlamt. Die Adresse bzw. Faxnummer Ihres Wahlamtes können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. Vielerorts kann Briefwahl auch direkt über die Internetseite des Wahlamtes beantragt werden.

Briefwahl – Rechtzeitig abschicken

Von größter Wichtigkeit ist es, dass Sie den Wahlbrief mit den Stimmzetteln rechtzeitig zur Post bringen oder gleich bei Ihrem Wahlamt abgeben. Stimmzettel, die nach dem 14. März, 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingehen, werden nicht gezählt. Wenn Sie den Wahlbrief mit den Stimmzetteln per Post einsenden, sollten Sie deshalb die Wahlunterlagen spätestens am Mittwoch, den 10. März, abschicken, aus dem Ausland entsprechend früher. Sollten Sie plötzlich erkranken, können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, bis spätestens 15.00 Uhr, durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beantragt und abgegeben werden.